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LG Paderborn, 23.07.1992 - 5 T 189/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Leitsatz)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Stundensatz des Berufsbetreuers, Schreibauslagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 237 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LG Aurich, 05.11.1993 - 3 T 200/93 Die Landeskasse vertritt dazu unter Berufung auf den Beschluß des Landgerichts Paderborn vom 23.07.92 (5 T 189/92) (siehe auch Landgricht Paderborn 5 T 190/92, Rechtspfleger 93, 19) die Auffassung, daß nach den im vorliegenden Einzelfall objektiv erforderlichen Fachkenntnissen und den mit der Führung der Betreuung verbundenen Schwierigkeiten ein Stundensatz vom 50,-- DM angemessen sei.